Hundesteuer An- und Abmeldung
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Hinweise zu diesem Service
Weitere Informationen zur Hundesteuer finden Sie hier.
Informationen zur Dienstleistung
Versteuert wird das Halten eines Hundes im Stadtgebiet. Grundlage hierfür ist die städtische Hundesteuersatzung.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhanden kommt oder verstirbt.
Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
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